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   VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14 EA   

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VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40441)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2014 - VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40441)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40441)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann allerdings nicht in jeder einfachgesetzlich fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede unrichtige Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286, 299).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 12, 139, 143 f).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite des Grundrechts grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 20, 164, 168 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Wird ein Ablehnungsgesuch aber aus Gründen der Verfahrensverschleppung gestellt, ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung selbst bescheiden kann, ohne dass es der Durchführung des aufwendigen und zeitraubenden Ablehnungsverfahrens nach §§ 44 f. Zivilprozessordnung bedarf (vgl. BVerfG NJW 2007, 3771, 3772).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28, 36).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 12, 139, 143 f).
  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 29/13

    Befangenheit; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Frist; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Das Amtsgericht hatte nämlich angenommen, das kurz vor dem auf den 23. Juli 2014 anberaumten Termin angebrachte Gesuch, bei dem es sich - wie dem Verfassungsgericht aus dem Verfahren VfGBbg 29/13 bekannt ist - nicht um das erste Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers und seiner Tochter in dem Rechtsstreit 38 C 200/12 gehandelt hat - habe allein der Verfahrensverschleppung und damit einem prozessfremden Zweck gedient.
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14
    Während es sich bei dem vom Beschwerdeführer angeführten Art. 5 Abs. 1 LV, der die normative Verbindlichkeit der in der Landesverfassung gewährleisteten Grundrechte anordnet, nicht selbst um ein rügefähiges Grundrecht handelt (vgl. Beschluss vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), hat er für eine mögliche Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 6 Abs. 1 LV), der Menschenwürde (Art. 7 Abs. 1 LV) oder der Verbote des Art. 8 Abs. 3 LV nichts vorgetragen.
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